Sozialversicherungs-
und Haftpflichtrecht


Wir sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich des Sozialversicherungs- und Haftpflichtrechts.

Seit Jahren begleiten wir insbesondere Unfallopfer und vertreten ihre Interessen einerseits gegenüber den Sozialversicherungen sowie andererseits gegenüber den Haftpflicht- und anderen involvierten Privatversicherungen.

Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um das Ausmass eines Personenschadens umfassend einschätzen und auch vollständig berechnen zu können. In Verhandlungen mit Versicherungen sind wir hartnäckig und wehren uns gegen ungerechtfertigte Verzögerungen, Kürzungen sowie Leistungsverweigerungen. Soweit nötig, ergreifen wir auch den Rechtsweg.

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